Rezeptgebühr



Grundsätzlich muss man 2% des Brutto-Familieneinkommens als jährliche Zuzahlung leisten. ausnahme ist, wenn man als chronisch krank gibt. Das ist der Fall, wenn man seit einem Jahr wegen dieser Krankheit in ärztlicher Behandlung ist. Dann sind es nur noch 1%.

Es lohnt sich immer, bei der Krankenkasse die aktuelle Grenze ermitteln zu lassen und seinen Arzt um eine Bescheinigung einer möglichen chronischen Krankheit zu bitten.



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